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IT-Sicherheit

Cyberangriff – was tun? Der Notfall-Fahrplan

Was tun bei einem Cyberangriff? Der Fahrplan für die ersten 60 Minuten, die Meldefristen (24/72 Stunden), wen Sie anrufen und wie der Wiederanlauf gelingt.

Jens Hagel
Jens Hagel · Gründer
9 Min. Lesezeit aktualisiert 04. September 2026
Laptop mit rotem Warnbildschirm – was tun bei einem Cyberangriff?
Inhalt in Kürze
  • Bei einem Cyberangriff zählen die ersten Minuten: betroffene Systeme vom Netz trennen (Netzwerkkabel ziehen), aber nicht ausschalten – das BSI empfiehlt genau diese Reihenfolge, weil ein hartes Ausschalten Spuren im Arbeitsspeicher vernichtet.
  • Die wichtigste technische Regel lautet laut BSI: sich niemals mit einem Administratorkonto auf einem möglicherweise infizierten System anmelden, solange es noch im Netz hängt – so werden Zugangsdaten ausgespäht und der Angriff breitet sich aus.
  • Meldepflichten haben eine Uhr: NIS2 verlangt eine frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden und eine Folgemeldung binnen 72 Stunden an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK, die DSGVO eine Meldung von Datenpannen binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde.
  • Bei einer vollständigen Kompromittierung liegen die Erfahrungswerte des BSI für den Ausfall bei zwei bis vier Wochen – das ist die Zeitspanne, für die ein Notbetrieb geplant werden muss.
  • Der Wiederanlauf erfolgt kontrolliert aus sauberen Backups; Lösegeld zu zahlen rät das BSI ausdrücklich ab, weil eine Entschlüsselung damit nicht garantiert ist.
Inhalt9 Abschnitte

Es ist der Moment, den niemand erleben will: Dateien sind verschlüsselt, Systeme reagieren nicht, eine Lösegeldforderung erscheint – oder etwas fühlt sich einfach falsch an. Jetzt entscheidet sich vieles in den ersten Minuten. Panik ist der schlechteste Ratgeber, ein klarer Fahrplan der beste. Dieser Beitrag ist genau das: der Akut-Fahrplan für die ersten 60 Minuten, die Meldepflichten mit ihren Fristen, die richtigen Ansprechpartner und der Weg zurück in den Betrieb. Zur Abgrenzung: Der IT-Notfallplan ist die Vorsorge, Ransomware-Schutz die Prävention – hier geht es um die Akut-Reaktion.

Die ersten 60 Minuten: isolieren, nicht ausschalten

Die Sofortreaktion auf einen Cyberangriff bedeutet: Ausbreitung stoppen, Spuren erhalten, Entscheidungen bündeln – in dieser Reihenfolge. Das BSI-Arbeitspapier „Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall” ist genau dafür geschrieben und richtet sich ausdrücklich an kleine und mittlere Unternehmen. Wie sich die Bedrohungslage insgesamt entwickelt und welche Angriffswege dominieren, dokumentiert das BSI zusätzlich jährlich im Lagebericht zur IT-Sicherheit.

Netzwerkkabel an einem Router – Systeme bei einem Cyberangriff vom Netz trennen
Kabel ziehen statt Stecker ziehen: Das Trennen vom Netz stoppt die Ausbreitung, das Gerät bleibt für die spätere Analyse eingeschaltet.

Wenn ein Angriff erkannt wird, zählt eine geordnete Sofortreaktion in dieser Reihenfolge:

  1. Ruhe bewahren, nicht übereilt handeln. Das ist beim BSI der erste Punkt der Kurzfassung – vor jeder technischen Maßnahme. Eine falsche Aktion in Minute drei kostet später Wochen.
  2. Isolieren, nicht ausschalten. Betroffene Systeme sofort vom Netzwerk trennen (Netzwerkkabel ziehen, WLAN aus), um die seitliche Ausbreitung im Netz zu verhindern. Das Gerät dabei nicht herunterfahren und nicht ausschalten.
  3. Keine Admin-Anmeldung auf verdächtigen Systemen. Die oberste Regel des BSI: Keinesfalls darf man sich mit einem privilegierten Konto auf einem potenziell infizierten System anmelden, solange dieses noch im Netz oder am Internet hängt. Genau so gelangen Angreifer an die Zugangsdaten, die ihnen bisher fehlten.
  4. Krisenstab bilden. Wer entscheidet, wer kommuniziert, wer koordiniert die Technik? Diese Rollen müssen sofort klar sein – und regelmäßig neu abgestimmt werden.
  5. Sichere Kommunikationswege nutzen. Nicht über die möglicherweise kompromittierten Systeme kommunizieren. Das BSI empfiehlt, kurzfristig eine Ersatzinfrastruktur bereitzustellen – im Zweifel beschaffte Prepaid-Handys, Laptops mit mobilem Hotspot.
  6. Beweise sichern. Nichts überstürzt löschen oder verändern. Gegebenenfalls eine forensische Sicherung inklusive Speicherabbild erstellen, bevor irgendetwas neu aufgesetzt wird.
  7. Hilfe holen. Den IT-Dienstleister und, je nach Lage, externe Spezialisten einschalten – laut BSI besser früh als spät.

Parallel dazu gilt: Alle auf betroffenen Systemen gespeicherten oder nach der Infektion eingegebenen Zugangsdaten sind als kompromittiert zu betrachten. Das betrifft Browser, E-Mail-Clients, RDP-Verbindungen und Werkzeuge wie FileZilla oder WinSCP. Wer hier nur die Windows-Kennwörter zurücksetzt, lässt Türen offen, die niemand mehr auf dem Schirm hat.

Achtung:

Der häufigste Fehler in Panik: alles sofort ausschalten und „aufräumen". Damit vernichtet man Spuren, riskiert, den Angreifer zu übersehen, der sich noch im Netz befindet – und verliert genau die Informationen, die man für die Meldung an die Aufsichtsbehörde braucht. Isolieren, dokumentieren, dann handeln.

Was auf dem Spiel steht: die Zahlen zur Lage

Ein schwerer Vorfall ist kein Nachmittagsprojekt. Das BSI nennt in seinem Arbeitspapier als Erfahrungswert bei vollständiger Kompromittierung zwei bis vier Wochen, in denen große Teile der Dienstleistung nicht erbracht werden können oder die Produktion stillsteht. Wer das nicht einplant, plant den Notbetrieb zu kurz.

2–4 Wochen
Ausfall bei vollständiger Kompromittierung (BSI-Erfahrungswert)
24 Std.
Frist für die frühe Erstmeldung nach NIS2
72 Std.
Frist für die Meldung einer Datenpanne nach DSGVO

Was dieser Ausfall in Euro bedeutet, lässt sich vorher ausrechnen – Stundensatz mal Anzahl der arbeitsunfähigen Personen ist die untere Grenze, entgangene Aufträge und Vertragsstrafen kommen dazu. Der IT-Ausfallkosten-Rechner liefert dafür eine belastbare Hausnummer für die Diskussion mit der Geschäftsführung.

Ob Sie 5 oder 500 Mitarbeitende haben — einem automatisierten Massenangriff ist das egal. Der verschlüsselt Sie, weil er kann. Deshalb braucht heute jedes Unternehmen einen Grundschutz.

Jens HagelGründer

Das deckt sich mit der Einschätzung des BSI: Weil die Einstiegshürden für Angreifer durch Professionalisierung und Arbeitsteilung deutlich gesunken sind, kann Ransomware große und kleine Unternehmen treffen. „Uns ist noch nie etwas passiert” ist damit keine Risikobewertung, sondern eine Beobachtung über die Vergangenheit.

Wer im Krisenstab sitzt

Ein Krisenstab ist keine IT-Runde. Das BSI empfiehlt eine bewusst breite Besetzung – und ausdrücklich, dass die Leitung des Krisenstabs nach Möglichkeit nicht die Person an der Spitze des Unternehmens übernimmt, damit sie als Gesicht nach außen nicht überlastet wird.

RolleWarum sie dazugehört
LeitungsebeneTrägt die Entscheidungen und gibt dem Krisenstab formal Rückendeckung
IT-LeitungTechnischer Sachverstand, hält die operativen Kräfte frei
DatenschutzbeauftragteMeldepflichten, Fragen rund um Logging und Betroffenenrechte
JuristenHaftung, Strafanzeige, vertragliche Folgen
Presse- / ÖffentlichkeitsarbeitSprachregelung, Information von Kunden und Lieferanten
Personal- oder BetriebsratZugriff auf Logdaten, Überstunden, personalrelevante Fragen

Für die Kommunikation gilt eine einfache Reihenfolge: erst intern, dann extern. Das BSI rät, Mitarbeitende zeitnah über die Hintergründe zu informieren und öffentliche Informationen mindestens alle 48 Stunden zu aktualisieren – am besten als Tagebuch mit Zeitstempeln. Für Schuldzuweisungen ist in der Krise kein Platz.

Die Meldepflichten-Uhr: 24 und 72 Stunden

Ein Cyberangriff löst Fristen aus, die ab dem Zeitpunkt der Kenntnis laufen – nicht erst, wenn alle Details geklärt sind.

PflichtFrist ab KenntnisWann sie greift
NIS2 – frühe Erstmeldung an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK24 StundenErheblicher Sicherheitsvorfall bei einer betroffenen Einrichtung
NIS2 – Folgemeldung / Abschlussmeldung72 Stunden / ein MonatDerselbe Vorfall, mit vertieften Erkenntnissen
DSGVO – Meldung an die Aufsichtsbehörde72 StundenVerletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Cyber-VersicherungunverzüglichNach den Bedingungen der jeweiligen Police

Die NIS2-Fristen stehen so im Infopaket „NIS-2-Meldepflicht” des BSI; die 72-Stunden-Frist der DSGVO ergibt sich aus Art. 33 DSGVO und gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen unter NIS2 fällt. Was als Datenpanne zählt, ist dort geregelt; ob Ihr Unternehmen überhaupt NIS2-pflichtig ist, klärt der NIS2-Check, die rechtlichen Hintergründe der Beitrag zum NIS2-Umsetzungsgesetz.

Kurz gesagt: Die Meldeuhr startet mit der Kenntnis des Vorfalls, nicht mit der fertigen Analyse – eine unvollständige Meldung innerhalb der Frist ist besser als eine vollständige danach.

Wen Sie anrufen müssen – und was auf die Notfallkarte gehört

Im Ernstfall bleibt keine Zeit zum Suchen. Das BSI stellt für diesen Zweck die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen” bereit – gedacht als Aushang analog zum „Verhalten im Brandfall”. Ihre drei Kernbotschaften: Ansprechpartner kennen, Informationen sofort weitergeben, Gegenmaßnahmen nur nach Absprache mit den Zuständigen.

  • IT-Dienstleister oder internes IT-Team. Zuerst – inklusive Notfallnummer außerhalb der Geschäftszeiten.
  • Geschäftsführung. Sie entscheidet über Notbetrieb, Kommunikation und Anzeige.
  • BSI. Für Meldung und Beratung; für NIS2-betroffene Einrichtungen läuft die Meldung über das BSI-Portal.
  • Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Die Polizeien der Länder unterhalten je eine ZAC für Wirtschaftsunternehmen – die richtige Adresse für die Strafanzeige.
  • Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Sobald personenbezogene Daten betroffen sein könnten.
  • Anwalt und Cyber-Versicherung. Beide früh einbinden, nicht erst nach der Bereinigung.

Diese Liste gehört ausgedruckt in den Serverraum und an die Pinnwand – nicht in ein Dokument auf dem Fileserver, der im Ernstfall verschlüsselt ist.

Drei Monate lang konnten wir nicht arbeiten. Alles verschlüsselt — jedes Dokument, jede E-Mail, jede Rechnung.

Geschäftsführer · Sanitärbetrieb · 20–25 Mitarbeitende

Der Wiederanlauf: sauber statt schnell

Ist der Angriff eingedämmt, folgt der kontrollierte Wiederanlauf – und der braucht Geduld. Das BSI teilt die Bewältigung in drei Phasen: Analyse (betroffene Systeme identifizieren, weitere Verschlüsselung verhindern, Schaden feststellen), Übergangsbetrieb (Täterzugänge blockieren, Netz intensiv überwachen) und Bereinigung (Neuaufbau, neues Sicherheitskonzept). Systeme gehen erst wieder ans Netz, wenn sichergestellt ist, dass der Angreifer draußen ist und keine Hintertür bleibt.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig unterschätzt. Erstens: Das BSI empfiehlt grundsätzlich, infizierte lokale Systeme als vollständig kompromittiert zu betrachten und neu aufzusetzen statt zu bereinigen – Schadprogramme nehmen tiefgreifende Änderungen vor, die sich nicht zuverlässig rückgängig machen lassen. Zweitens: Ist das Active Directory betroffen, muss das Netz nach BSI-Empfehlung komplett neu aufgebaut werden – ein Umbau, der Wochen dauert und den kaum jemand einplant, solange er nur an die verschlüsselten Dateien denkt.

Die Wiederherstellung erfolgt aus sauberen, nicht kompromittierten Backups, in einer sinnvollen Reihenfolge: kritische Geschäftsprozesse zuerst. Genau hier entscheidet sich, ob aus dem Vorfall Tage oder Wochen werden – ein geprüftes Backup ist die einzige Versicherung, die im Ernstfall wirklich zahlt. Wie ein Wiederanlaufplan mit Prioritäten und Zielzeiten aussieht, beschreibt der Beitrag zu Disaster Recovery im Mittelstand.

Zum Lösegeld ist die Haltung klar: nicht zahlen. Das BSI schreibt in seinem Arbeitspapier, man solle im Fall einer erfolgten Verschlüsselung grundsätzlich nicht auf die Erpressung eingehen und stattdessen die Daten aus Backups in ein sauberes Netzwerk zurückspielen. Wer aus einem geprüften Backup wiederherstellen kann, muss die Frage gar nicht erst stellen.

Nach dem Angriff: aus dem Vorfall lernen

Wenn der Betrieb wieder läuft, ist der Vorfall nicht vorbei. Die wichtigste Frage lautet: Wie konnte es passieren, und wie verhindern wir eine Wiederholung? Aus jedem Vorfall entsteht eine Liste an Verbesserungen – geschlossene Lücken, bessere Erkennung, geschärfte Prozesse. Eine gute Angriffserkennung mit EDR hätte den Angriff im Idealfall früh gestoppt; ein getestetes Backup verkürzt den Wiederanlauf.

kjello-Portal: Datenschutz & Dokumentation mit Datenauskunft, Löschung und Aufstellung, wer in Ihre Daten sieht
Im Portal ist jeder Zugriff unserer Techniker auf Ihre Daten aufgezeichnet. Nach einem Vorfall lässt sich so nachvollziehen, wer wann im System war.

Genau da unterscheidet sich Vorsorge von Nachsorge: Der Abdeckungsgrad der Schutzmaßnahmen ist eine Zahl, die man kennen kann, bevor ein Angreifer sie ermittelt. In Sicherheit und Compliance von kjello ist dieser Stand jederzeit abrufbar, statt einmal im Jahr in einem Audit aufzutauchen.

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Fazit: vorbereitet statt panisch

Ein Cyberangriff ist eine Ausnahmesituation – aber keine, in der man improvisieren sollte. Wer den Fahrplan kennt (isolieren, keine Admin-Anmeldung, Krisenstab, melden, sauber wiederherstellen), die Fristen im Blick hat und die Kontakte parat, begrenzt den Schaden erheblich. Der beste Zeitpunkt, sich darauf vorzubereiten, ist vor dem Ernstfall. Eine ausfüllbare Vorlage dafür liefert unser IT-Notfallplan – damit im entscheidenden Moment nicht die Panik regiert, sondern der Plan.

CyberangriffIT-NotfallIncident ResponseMittelstand

Geschrieben von

Jens Hagel

Gründer

Jens Hagel gründete 2004 das Systemhaus hinter kjello und betreut mit seinem Team über 150 mittelständische Unternehmen. Er schreibt über das, was er in echten Firmen erlebt – praxisnah, ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Häufige Fragen

Soll man bei einem Cyberangriff die Systeme sofort ausschalten?
Nein, nicht einfach ausschalten. Besser ist, betroffene Systeme vom Netzwerk zu trennen (isolieren), um die Ausbreitung zu stoppen – sie aber eingeschaltet zu lassen. Ein hartes Ausschalten vernichtet flüchtige Spuren im Arbeitsspeicher, die für die spätere Analyse und die Strafverfolgung wichtig sein können. Isolieren statt ausschalten ist die Regel.
Wen muss ich bei einem Cyberangriff anrufen?
Zuerst den IT-Dienstleister oder das interne IT-Team, dann je nach Lage: das BSI (Meldung und Beratung), die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei für die Strafanzeige, gegebenenfalls die Datenschutz-Aufsichtsbehörde und einen Anwalt. Bei betroffener Cyber-Versicherung auch diese umgehend informieren. Die Kontakte gehören vorab auf eine IT-Notfallkarte.
Welche Meldepflichten gelten bei einem Cyberangriff?
Zwei Fristen sind zentral: Fallen personenbezogene Daten unter die Verletzung, muss eine Datenpanne nach DSGVO binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Für NIS2-betroffene Unternehmen kommt eine frühe Erstmeldung an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK binnen 24 Stunden hinzu, gefolgt von einer Meldung nach 72 Stunden und einer Abschlussmeldung spätestens einen Monat später (§ 32 BSIG). Die Uhr läuft ab Kenntnis des Vorfalls.
Soll man das Lösegeld bei Ransomware zahlen?
Das BSI rät in seinem Arbeitspapier zur Ersten Hilfe bei schweren IT-Sicherheitsvorfällen ausdrücklich davon ab, auf die Erpressung einzugehen; stattdessen sollen die Daten aus Backups in ein sauberes Netzwerk zurückgespielt werden. Eine Zahlung garantiert keine Entschlüsselung, finanziert die Täter und macht das Unternehmen zum Ziel für Folgeangriffe.
Wie lange dauert es nach einem Cyberangriff, bis wieder gearbeitet werden kann?
Das BSI nennt als Erfahrungswert bei einer vollständigen Kompromittierung zwei bis vier Wochen, in denen große Teile der Dienstleistung nicht erbracht werden können oder die Produktion stillsteht. Wie lange es im Einzelfall dauert, hängt vor allem davon ab, ob geprüfte, nicht kompromittierte Backups vorliegen und wie schnell ein sauberes Ersatznetz aufgebaut werden kann.
Wer gehört in den Krisenstab bei einem IT-Sicherheitsvorfall?
Das BSI empfiehlt eine Besetzung aus Leitungsebene (als Leitung des Krisenstabs, nach Möglichkeit aber nicht die Person an der Spitze des Unternehmens), IT-Leitung, Datenschutzbeauftragten, Juristen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Personal- oder Betriebsrat. Nicht alle Rollen müssen aus der IT kommen – Projektmanagement und Bürofachkräfte entlasten die IT-Spezialisten bei Organisation und Kommunikation.

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