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IT-Sicherheit

Fernwartungs-Software im Vergleich: sicher und DSGVO-konform

Fernwartung-Software im Vergleich: acht Werkzeuge für Unternehmen, nach Anwendungsfall sortiert – samt Sicherheits- und DSGVO-Anforderungen an den Fernzugriff.

Jens Hagel
Jens Hagel · Gründer & Geschäftsführer
11 Min. Lesezeit
Aufgeräumter Schreibtisch mit Bildschirm – Sinnbild für Fernwartung-Software im Vergleich
Inhalt in Kürze
  • Fernwartungs-Software ist der Zugriff eines Technikers auf ein entferntes Gerät über eine gesicherte Verbindung – die Werkzeuge unterscheiden sich weniger im Funktionsumfang als in Betriebsmodell, Serverstandort und Nachweisbarkeit der Zugriffe.
  • Sobald ein externer Dienstleister per Fernwartung auf Systeme zugreifen kann, auf denen personenbezogene Daten liegen, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO fällig – unabhängig davon, ob er die Daten tatsächlich ansieht.
  • Das BSI führt Fernwartung im IT-Grundschutz als eigenen Baustein OPS.1.2.5 und stellt Anforderungen an aktive und passive Fernwartung, nicht nur an das Produkt.
  • TeamViewer (Göppingen) und AnyDesk (Stuttgart) sind deutsche Anbieter, Splashtop führt seinen globalen Hauptsitz in Kalifornien und seinen europäischen in Amsterdam, RustDesk lässt sich als Open-Source-Lösung vollständig auf eigenen Servern betreiben.
  • Microsoft Intune Remotehilfe funktioniert ausschließlich innerhalb des eigenen Entra-Mandanten: Helfer und Endnutzer melden sich je Sitzung mit Firmenkonto an, jede Sitzung wird protokolliert.

Ein Rechner streikt, jemand ruft an, und binnen Minuten schaut ein Techniker auf denselben Bildschirm: Fernwartung ist im Mittelstand längst der Normalfall, nicht die Ausnahme. Nur wird die Auswahl der Software meist nebenbei getroffen – irgendwer hat vor Jahren ein Werkzeug installiert, und seitdem läuft es. Dieser Beitrag ordnet acht reale Optionen nach Anwendungsfall ein und beantwortet die Frage, die bei einem Fernzugriff am schwersten wiegt: Wer darf wann worauf, und wie weisen Sie das nach?

Was Fernwartungs-Software leisten muss

Fernwartung bedeutet: Ein Techniker greift von einem anderen IT-System aus auf ein Gerät und die darauf laufenden Anwendungen zu, um sie zu konfigurieren, zu warten oder ein Problem zu beheben. Den Kern – Bildschirmübertragung, Maus- und Tastatursteuerung, Dateiübertragung, Chat – beherrscht jedes ernstzunehmende Produkt am Markt. Der Unterschied liegt nicht dort.

Wer einen Fernwartungs-Software-Vergleich seriös führt, beantwortet vorher drei Fragen. Keine davon steht in einer Funktionsliste:

  1. Wer greift zu – und auf wen? Interner IT-Support für die eigene Belegschaft hat andere Anforderungen als ein Dienstleister, der auf fremde Netze zugreift. Im zweiten Fall kommt die vertragliche Ebene hinzu.
  2. Wird der Zugriff begleitet oder läuft er unbeaufsichtigt? Ein Zugriff mit Bestätigung durch den Nutzer ist etwas völlig anderes als ein dauerhaft installierter Agent, der jederzeit ohne Rückfrage öffnet. Beides hat seine Berechtigung, aber nicht dieselben Risiken.
  3. Was bleibt hinterher nachweisbar? Wenn ein Prüfer fragt, wer am 14. März auf den Server des Steuerbüros zugegriffen hat, muss eine Antwort im Protokoll stehen – nicht in der Erinnerung eines Kollegen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik behandelt Fernwartung im IT-Grundschutz als eigenständiges Betriebsthema. Ziel des Bausteins OPS.1.2.5 Fernwartung ist laut BSI „der Schutz der Informationen, die auf Basis der Fernwartung gespeichert, verarbeitet und übertragen werden sowie der Schutz der Fernwartungsschnittstellen von IT-Systemen”. Anforderungen werden dort an aktive und passive Fernwartung gestellt – also an den Prozess, nicht an ein Produkt.

Kurz gesagt: Die Fernwartungs-Software entscheidet, wie bequem ein Zugriff ist. Ob er sicher ist, entscheidet der Prozess drumherum.

Acht Optionen im Vergleich

Die Übersicht sortiert nach Anwendungsfall, nicht nach Rangliste. Jeder Eintrag ist für seinen Fall eine gute Wahl – und für andere Fälle die falsche.

#LösungStark beiWeniger geeignet für
1TeamViewerbreite Plattformabdeckung, Zugriff auf Geräte außerhalb des eigenen NetzesBetriebe, die alles im Microsoft-Stack halten wollen
2AnyDeskschlanker Client, Anbieter mit Sitz in DeutschlandBetriebe, die kein Werkzeug neben dem bereits lizenzierten Microsoft-Paket einführen wollen
3SplashtopFernzugriff auf viele Endgeräte, Europa-Sitz in AmsterdamVergaben, die einen Anbietersitz in Deutschland verlangen
4Microsoft Intune Remotehilfeinterner Support in Microsoft-365-Umgebungen, lückenlose ProtokollierungSupport für Kunden oder Partner außerhalb des eigenen Mandanten
5Windows Quick Assistschnelle Einzelhilfe ohne Rollout, bei Windows dabeigeplante Wartung und unbeaufsichtigte Zugriffe
6RustDeskvolle Datenhoheit durch selbst betriebene Server, keine LizenzkostenTeams ohne Kapazität für Serverbetrieb und Absicherung
7pcvisitkleiner deutscher Anbieter mit Fokus auf IT-Dienstleisterglobale Flotten mit vielen Standorten
8Fernwartung als betreuter ServiceUnternehmen ohne eigene IT-AbteilungKonzerne mit eigenem Endpoint-Team

Alle Angaben geben den Stand August 2026 nach den öffentlichen Angaben der jeweiligen Anbieter wieder. Funktionsumfang, Editionen und Preise ändern sich – prüfen Sie den aktuellen Stand vor einer Entscheidung beim Hersteller selbst, nicht in einem Vergleichsportal.

Die kommerziellen Klassiker: TeamViewer, AnyDesk, Splashtop

TeamViewer ist im deutschsprachigen Raum das bekannteste Werkzeug und deckt Windows, macOS, Linux sowie mobile Plattformen ab. Anbieter des Angebots unter teamviewer.com ist laut TeamViewer-Impressum die TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen (abgerufen am 7. August 2026). Die Stärke liegt in der Reichweite: Der Zugriff auf Geräte, die nicht im eigenen Netz hängen, funktioniert zuverlässig.

AnyDesk verfolgt denselben Ansatz mit einem betont schlanken Client. Auch hier ist der Anbieter deutsch: Laut AnyDesk-Impressum firmiert das Unternehmen als AnyDesk Software GmbH, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart (abgerufen am 7. August 2026). Wo eine Ausschreibung einen Anbietersitz in Deutschland fordert, sind diese beiden die bekanntesten Kandidaten; kleinere deutsche Anbieter wie pcvisit kommen hinzu.

Splashtop ist ein US-Anbieter mit europäischem Standbein. Das Unternehmen wurde nach eigener Darstellung 2006 gegründet und gibt an, ISO/IEC 27001, DSGVO, HIPAA, SOC 2 und PCI zu erfüllen. In seiner Liste der Bürostandorte nennt Splashtop als globalen Hauptsitz Cupertino in Kalifornien und als europäischen Hauptsitz Amsterdam; ein Büro in Deutschland führt sie nicht (beides abgerufen am 7. August 2026). Wer viele Endgeräte zu einem planbaren Paketpreis erreichen will, findet hier ein ernsthaftes Argument – verlangt eine Vergabestelle ausdrücklich einen Anbietersitz in Deutschland, ist das vorher zu klären.

Achtung:

Der häufigste Fehler ist nicht die Wahl des Werkzeugs, sondern ein unbeaufsichtigter Zugang, den nach dem Projekt niemand wieder entfernt. Jeder dauerhaft installierte Fernwartungs-Agent gehört auf dieselbe Liste wie ein Benutzerkonto – mit Eigentümer, Zweck und einem Datum, an dem er überprüft wird.

Im Microsoft-Umfeld: Remotehilfe und Quick Assist

Wer Microsoft 365 im Haus hat, sollte prüfen, was bereits lizenziert ist, bevor ein weiteres Werkzeug beschafft wird. Microsoft Intune Remotehilfe ist die cloudbasierte Supportlösung im Microsoft-Stack, und ihr Sicherheitsmodell ist bemerkenswert streng: Laut Microsoft Learn zur Remotehilfe müssen sich Helfer und Endnutzer für jede Sitzung mit Unternehmenskonten bei Microsoft Entra anmelden. Damit funktioniert die Remotehilfe nur innerhalb des eigenen Mandanten – Support für Nutzer einer anderen Organisation ist ausgeschlossen.

Für die Nachweisbarkeit ist das ein Vorteil. Microsoft beschreibt Berichte darüber, wer wem, auf welchem Gerät und wie lange geholfen hat, dazu Überwachungsprotokolle im Admin Center und eine rollenbasierte Zugriffssteuerung, die festlegt, wer nur zusehen und wer mit erhöhten Rechten eingreifen darf.

Windows Quick Assist – in der deutschen Oberfläche „Schnellhilfe” – ist die kleine Schwester: bei Windows dabei, ohne Rollout nutzbar, ideal für den schnellen Einzelfall. Sie ist auf die Zustimmung im Moment der Sitzung gebaut: Laut Microsoft Learn zur Schnellhilfe sind „keine Rollen, Berechtigungen oder Richtlinien beteiligt”, und der Freigebende muss sich nicht authentifizieren; Organisationen mit eigenem Entra-Mandanten empfiehlt Microsoft dort ausdrücklich den Wechsel zur Remotehilfe (abgerufen am 7. August 2026). Für geplante Wartungsfenster und unbeaufsichtigte Zugriffe taugt Quick Assist damit nicht. Die kontinuierliche Überwachung deckt in betreuten Umgebungen eine RMM-Lösung ab, das planmäßige Einspielen von Updates gehört ins Patch-Management.

Selbst gehostet: RustDesk und die Frage nach der Datenhoheit

Wo Verbindungsdaten das Haus nicht verlassen dürfen, führt der Weg zu einer selbst betriebenen Lösung. RustDesk ist Open Source und wirbt auf der eigenen Projektseite damit, dass sich die Server selbst betreiben lassen und die Daten so vollständig unter eigener Kontrolle bleiben (abgerufen am 7. August 2026).

Der Preis dafür ist Arbeit. Ein selbst gehosteter Server muss aktualisiert, überwacht und abgesichert werden – ein exponierter Fernwartungsdienst ohne Pflege ist ein offenes Scheunentor, und wer diese Rechnung nicht ehrlich aufmacht, tauscht Lizenzkosten gegen ein Sicherheitsrisiko. Für Häuser mit einem eigenen Admin, der solche Dienste ohnehin betreibt, ist RustDesk dagegen eine gute Wahl. Dieselbe Abwägung stellt sich beim Netzzugang generell, wo klassische VPN-Zugänge zunehmend durch feingranulare Verfahren abgelöst werden.

Zwei-Faktor-Authentifizierung ist der Schutz Nummer eins vor Ransomware. Kostet nichts, dauert fünf Minuten pro Person — und macht den Großteil der Angriffe wirkungslos.

Jens HagelGründer & Geschäftsführer

Kleiner, aber im DACH-Raum relevant ist pcvisit: Der Anbieter beschreibt sein Produkt auf der eigenen Startseite als Remote-Software „Made in Germany”, nach ISO 27001 zertifiziert, mit einem Einstieg ab 199 Euro pro Jahr (abgerufen am 7. August 2026). Der Zuschnitt zielt auf IT-Dienstleister und kleinere Betriebe, nicht auf international verteilte Flotten.

Was die DSGVO beim Fernzugriff verlangt

Hier trennt sich die Werkzeugfrage von der Rechtsfrage. Sobald ein externer Dienstleister über einen Fernzugang auf Systeme gelangen kann, auf denen personenbezogene Daten liegen, liegt eine Auftragsverarbeitung vor – und die verlangt nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag über Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung. Entscheidend ist die Zugriffsmöglichkeit, nicht die tatsächliche Kenntnisnahme: „Wir schauen uns die Daten ja gar nicht an” überzeugt keine Aufsichtsbehörde.

Die technische Seite regelt Art. 32 DSGVO mit der Pflicht zu geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen. Für Fernwartung heißt das konkret:

  • Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Mit jedem Dienstleister, der einen Fernzugang hat – auch mit dem Hersteller der Warenwirtschaft, der einmal im Quartal ein Update einspielt.
  • Zugänge mit Multi-Faktor-Authentifizierung. Ein Fernwartungskonto, das nur ein Passwort schützt, ist der kürzeste Weg ins Netz.
  • Zugriffe protokolliert und auswertbar. Wer, wann, auf welchem Gerät, wie lange – und die Protokolle so aufbewahrt, dass sie im Prüfungsfall auffindbar sind.
  • Zustimmung geregelt. Für Zugriffe auf Arbeitsplätze mit laufender Sitzung: Bestätigung durch die Person am Gerät, nachvollziehbar dokumentiert.
  • Zugänge mit Ablaufdatum. Projektbezogene Zugriffe enden mit dem Projekt. Wer das nicht terminiert, hat in drei Jahren ein Dutzend vergessener Türen.

Wo Sie beim Grundschutz insgesamt stehen, klärt die IT-Sicherheitscheckliste für KMU; für eine schnelle Einordnung ohne Termin reicht der IT-Sicherheits-Check.

Fernwartung als betreuter Service

Die sieben bisherigen Optionen haben eines gemeinsam: Sie liefern ein Werkzeug. Wer es bedient, die Protokolle liest und die vergessenen Zugänge aufräumt, ist nicht Teil des Angebots. Genau daran scheitert Fernwartung im Mittelstand am häufigsten – nicht an der Software, sondern an der Person, die sie ein Jahr später noch pflegen soll.

Der achte Ansatz dreht das um. kjello ist die IT-Abteilung als Service für den Mittelstand – ein Self-Service-Portal für On-/Offboarding, Geräte-Management und IT-Support, betrieben vom Hamburger Systemhaus hagel IT (seit 2004). Der Fernzugriff ist dabei kein separat lizenziertes Werkzeug, sondern Teil der IT-Support-Betreuung: Anfrage im Portal, Sitzung, Protokoll, Ticket – ein Ablauf statt vier Systemen, mit vier Minuten durchschnittlicher Erstreaktion.

Ticketübersicht im kjello-Portal mit Status und Bearbeitungsstand
Jede Support-Anfrage landet als Ticket im Portal – inklusive der Sitzung, die zur Lösung geführt hat.

Wenn ich Word installieren muss oder einen PDF-Reader, kann ich meine eigentliche Arbeit nicht machen.

Finanzleitung · Bauunternehmen · 150 Mitarbeitende

Zur Ehrlichkeit gehört die Grenze: Dieser Zuschnitt gilt für Unternehmen mit 20 bis 250 Mitarbeitenden. Konzerne mit eigenem Endpoint-Team fahren mit einer selbst betriebenen Plattform besser, und ein reines Cloud-only-Startup mit acht MacBooks braucht weder das eine noch das andere. Wer abwägt, ob der Support ganz aus dem Haus soll, findet die Kriterien unter IT-Support auslagern.

Was Fernwartung kostet – und was der Vergleich verschweigt

Lizenzen für Fernwartungs-Software werden meist pro Techniker-Arbeitsplatz und Jahr abgerechnet, gestaffelt nach gleichzeitigen Sitzungen und verwalteten Geräten. Der Einstieg beginnt im niedrigen dreistelligen Bereich pro Jahr; pcvisit nennt für sein Einstiegsangebot 199 Euro jährlich (Stand: 7. August 2026).

Der größere Posten steht nirgends in der Preistabelle: die Zeit, die jemand mit dem Werkzeug verbringt. Ein Fernwartungsfall dauert selten lange, aber es sind viele. Wer das gegen einen Stundensatz für IT-Dienstleistungen rechnet, kommt schnell in Größenordnungen, gegen die eine Flatrate günstig aussieht. Bei kjello sind Support und Fernzugriff im Core-Preis von 29 Euro pro Nutzer und Monat netto enthalten; Antivirus und EDR kosten optional 10 Euro je Nutzer mehr, Microsoft-365-Lizenzen kommen als Durchleitung hinzu. Der Umfang steht auf der Seite zur IT-Flatrate zum Festpreis und im Detail unter Preise.

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Fazit: erst der Prozess, dann das Produkt

Der Einwand, den wir am häufigsten hören, lautet: „Wir haben doch TeamViewer, das reicht.” Für die Sitzung selbst stimmt das meistens. Für die Frage, wer letzten Donnerstag auf welchen Server zugegriffen hat und ob dafür ein Vertrag existiert, reicht es nicht.

Gehen Sie deshalb in dieser Reihenfolge vor: erst festlegen, wer worauf zugreifen darf und was protokolliert wird, dann den Auftragsverarbeitungsvertrag mit jedem Dienstleister prüfen, der einen Zugang hat – und erst danach das Werkzeug wählen. So ist der Fernwartungs-Software-Vergleich der letzte und einfachste Schritt. Andersherum fangen Sie in zwei Jahren wieder von vorn an.

FernwartungIT-SicherheitDSGVOIT-Support

Geschrieben von

Jens Hagel

Gründer & Geschäftsführer

Jens Hagel gründete 2004 das Systemhaus hinter kjello und betreut mit seinem Team über 150 mittelständische Unternehmen. Er schreibt über das, was er in echten Firmen erlebt – praxisnah, ehrlich und ohne Fachchinesisch.

Häufige Fragen

Welche Fernwartungssoftware ist die beste für Unternehmen?
Es gibt keine Lösung, die für jeden Betrieb die beste ist. Für gemischte Geräteflotten mit externen Kunden sind TeamViewer und AnyDesk verbreitet, im Microsoft-Umfeld deckt Intune Remotehilfe den internen Support ab, und wer die volle Datenhoheit braucht, betreibt RustDesk auf eigenen Servern. Ausschlaggebend sind Plattformabdeckung, Serverstandort, Protokollierung der Zugriffe und die Frage, wer das Werkzeug im Alltag tatsächlich bedient.
Ist Fernwartung DSGVO-konform?
Fernwartung ist zulässig, wenn sie technisch und vertraglich abgesichert ist. Erforderlich sind eine verschlüsselte Verbindung, Multi-Faktor-Authentifizierung für die Zugänge, eine Protokollierung jedes Zugriffs und – bei externen Dienstleistern – ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die technischen Maßnahmen selbst verlangt Art. 32 DSGVO als Sicherheit der Verarbeitung.
Braucht man für Fernwartung einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
In aller Regel ja. Sobald ein externer Dienstleister über den Fernzugang auf Systeme gelangen kann, auf denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Der Vertrag nach Art. 28 DSGVO muss Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung festhalten und die Pflichten des Dienstleisters regeln. Auch reine Wartungszugriffe ohne Kenntnisnahme der Daten fallen darunter, weil die Zugriffsmöglichkeit genügt.
Was kostet Fernwartungssoftware für Unternehmen?
Kommerzielle Werkzeuge werden meist pro Techniker-Arbeitsplatz und Jahr lizenziert, gestaffelt nach Zahl der gleichzeitigen Sitzungen und verwalteten Geräte. Der deutsche Anbieter pcvisit nennt auf seiner Website einen Einstieg ab 199 Euro pro Jahr (Stand: 7. August 2026). Open-Source-Lösungen wie RustDesk sind lizenzkostenfrei, verursachen dafür aber Aufwand für Serverbetrieb, Updates und Absicherung.
Darf kostenlose Fernwartungssoftware im Unternehmen eingesetzt werden?
Nur, wenn die Lizenzbedingungen den gewerblichen Einsatz ausdrücklich erlauben. Viele Anbieter stellen ihre Software für den privaten Gebrauch kostenlos bereit und verlangen für die geschäftliche Nutzung eine Lizenz; wird das ignoriert, drohen Nachlizenzierung und Sperrungen mitten im Support-Fall. Echte Open-Source-Lösungen mit freier Lizenz sind hier die saubere Alternative.
Was ist der Unterschied zwischen Fernwartung und Fernzugriff?
Fernwartung meint den betreuten Zugriff eines Technikers auf ein fremdes Gerät, um ein Problem zu lösen – meist mit Zustimmung des Nutzers und für die Dauer der Sitzung. Fernzugriff beschreibt allgemeiner, dass jemand von außerhalb auf Systeme des Unternehmens zugreift, etwa Mitarbeitende aus dem Homeoffice. Sicherheitstechnisch gelten für beide dieselben Grundregeln, die Berechtigungen unterscheiden sich aber deutlich.

Support, der schon verbunden ist

kjello bringt Helpdesk, Fernwartung und Geräteverwaltung in einer Plattform zusammen – betrieben vom Hamburger Systemhaus hagel IT. Statt ein weiteres Werkzeug zu lizenzieren, bekommen Sie den Prozess dahinter gleich mit.