Hardware mieten oder kaufen?
Stellen Sie Stückzahl, Preis und Laufzeit ein – der Rechner legt beide Wege Zeile für Zeile nebeneinander: was im ersten Monat vom Konto geht, was am Ende bezahlt ist, was die Steuer davon zurückgibt. Kostenlos, ohne Anmeldung, und der Ergebnislink lässt sich weitergeben.
Tragen Sie links ein, wie viele Geräte Sie beschaffen möchten und was ein Gerät kostet. Schon ab einem Gerät rechnet das Werkzeug beide Wege durch.
1.868 € günstiger nach Steuer – für den Kauf
Nach Barwert liegen die beiden Wege 1.100 € auseinander.
Der Kauf springt zu Beginn auf den vollen Betrag und bleibt dann flach. Die Miete wächst gleichmäßig – und holt irgendwann auf.
- Kauf – durchgezogen, Navy
- Miete – gestrichelt, Teal
Dieselben Werte als Tabelle
| Monat | Kauf | Miete | Differenz |
|---|
Modellrechnung, keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Situation ab. Steuerliche Annahmen nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, Stand der Prüfung: 04. September 2026.
Stand der Annahmen: 04. September 2026. Erstellt mit kjello.de/tools/hardware-mieten-oder-kaufen
So rechnet dieses Werkzeug
Alle Beträge sind Netto-Beträge und werden intern in Cent gerechnet, damit sich Rundungsfehler nicht über Stückzahl und Laufzeit aufsummieren. Gerundet wird erst bei der Anzeige.
Was verglichen wird
Kauf: Sie zahlen den vollen Betrag zu Beginn (Anzahl × Stückpreis) und erlösen am Ende der Nutzungsdauer einen Restbetrag aus der Verwertung. Miete: Sie zahlen die Rate je Gerät und Monat über die gesamte Laufzeit und geben das Gerät danach zurück. Ein Restwert entsteht dabei nicht – aber auch keine Entsorgung.
Die steuerliche Wirkung
Für Computerhardware darf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, GZ IV C 3 - S 2190/21/10002 :025 (BStBl I 2022 S. 187). Es ersetzt das Schreiben vom 26. Februar 2021 und wurde am 26. April 2022 präzisiert. Randziffer 1.4 lautet wörtlich: „Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.“
Wichtig ist die Klarstellung in Randziffer 1.1: Das ist keine Sofortabschreibung, keine neue Abschreibungsmethode und kein Wahlrecht im Sinne des § 5 Absatz 1 EStG – die Wirtschaftsgüter unterliegen weiterhin § 7 Absatz 1 EStG und gehören ins Bestandsverzeichnis. Praktisch heißt das für diese Rechnung: Der gesamte Anschaffungsbetrag mindert den Gewinn im ersten Jahr. Der Rechner setzt die Entlastung deshalb am Ende des zwölften Monats an, die Entlastung aus den Mietraten am Ende jedes Mietjahres.
Der Verwertungserlös am Ende ist die Gegenbuchung: Weil der Buchwert nach einem Jahr auf null steht, ist er in voller Höhe steuerpflichtig. Der Rechner zieht deshalb den Steueranteil vom Erlös ab.
Die Formeln
- Investition I = Anzahl × Stückpreis
- Mietsumme M = Anzahl × Rate × Laufzeit in Monaten
- Verwertung R = I × Restwertquote (24 Monate 20 %, 36 Monate 12 %, 48 Monate 6 %)
- Kosten nach Steuer, Kauf = (I − R) × (1 − Steuersatz)
- Kosten nach Steuer, Miete = M × (1 − Steuersatz)
- Monatszins i = (1 + Jahreszins)1/12 − 1 — der Jahreszins wird also geometrisch auf den Monat heruntergerechnet, nicht durch zwölf geteilt.
- Barwert, Kauf = I − (I × Steuersatz) ÷ (1+i)12 − R × (1 − Steuersatz) ÷ (1+i)Laufzeit
- Barwert, Miete = Summe der Raten, jeweils zu Monatsbeginn abgezinst, minus die jährlichen Steuerentlastungen, abgezinst auf das jeweilige Jahresende
- Gleichstand der Liquidität nach I ÷ (Anzahl × Rate) Monaten
Was das Werkzeug bewusst nicht tut
Es rechnet keine Umsatzsteuer (die ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten), keine Bilanzierungsfrage bei Leasingverträgen mit Kaufoption, keine Versicherung, keine Serviceanteile in der Mietrate und keine Investitionsabzugsbeträge. Es unterstellt außerdem, dass Sie in jedem Jahr genug Gewinn erzielen, um den Aufwand steuerlich zu nutzen – in einem Verlustjahr verschiebt sich die Entlastung.
Herkunft der Zahlen
Belegt sind die steuerlichen Regeln – jede mit Datum, Aktenzeichen und abrufbarer Fundstelle. Nicht belegt, sondern als Erfahrungswert von hagel IT gekennzeichnet, sind die Vorbelegungen für Stückpreise, Mietraten, Verwertungserlöse und den kalkulatorischen Zins. Für diese Größen gibt es keine belastbare öffentliche Quelle: Listenpreise ändern sich wöchentlich, Mietraten sind Verhandlungssache. Deshalb sind alle vier Felder überschreibbar – und deshalb steht der Hinweis an jedem einzelnen Feld.
Erfahrungswert von hagel IT: rund 20 % des Neupreises nach zwei Jahren, 12 % nach drei, 6 % nach vier — vor Abzug von Datenlöschung und Versand. Keine belegte Marktzahl.
Quellen, abgerufen am 04. September 2026
- BMF-Schreiben „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ Für Computerhardware und Betriebs- und Anwendersoftware kann eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden (Rz. 1). Rz. 1.4 wörtlich: „Es wird nicht beanstandet, wenn abweichend zu § 7 Absatz 1 Satz 4 EStG die Abschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe vorgenommen wird.“ Rz. 1.1 stellt zugleich klar, dass das weder eine besondere Form der Abschreibung noch eine neue Abschreibungsmethode noch eine Sofortabschreibung ist. Anzuwenden erstmals in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden (Rz. 6).
- § 7 EStG — Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung Rechtsgrundlage der Abschreibung, auf die das BMF-Schreiben aufsetzt. § 7 Abs. 2 EStG enthält zusätzlich die degressive Abschreibung von bis zu 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden. Für Computerhardware ist sie ohne Bedeutung, weil die einjährige Nutzungsdauer schneller wirkt.
- § 23 KStG — Steuersatz Die Körperschaftsteuer beträgt für Veranlagungszeiträume bis 2027 15 %. Ab 2028 sinkt sie stufenweise: 14 % (2028), 13 % (2029), 12 % (2030), 11 % (2031), ab 2032 10 %. Wer heute über eine Laufzeit bis in die 2030er rechnet, sollte den Steuersatz im Rechner entsprechend niedriger ansetzen.
- § 11 GewStG — Steuermesszahl und Steuermessbetrag Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 %. Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die Gewerbesteuerbelastung — bei einem Hebesatz von 400 % also 14 %.
- § 4 SolzG 1995 — Zuschlagsatz Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage, also 5,5 % der Körperschaftsteuer.
Stand der Prüfung: 04. September 2026. Der steuerliche Teil wird gerechnet, weil er belegt ist (Beleg vorhanden). Fiele der Beleg weg, würde diese Seite auf den reinen Liquiditätsvergleich zurückfallen, statt eine Abschreibungsregel zu erfinden.
Warum diese Frage überhaupt gestellt wird
Zwanzig neue Notebooks sind schnell ausgesucht und ebenso schnell ein fünfstelliger Betrag. Kaufen heißt: Das Geld ist weg, das Gerät gehört Ihnen, und in drei Jahren stehen Sie wieder vor derselben Rechnung – nur diesmal zusätzlich mit zwanzig Altgeräten im Lager. Mieten heißt: Sie zahlen jeden Monat einen überschaubaren Betrag, dafür insgesamt mehr, und am Ende ist das Gerät nicht Ihres.
Beide Sätze stimmen, und genau deshalb kommt man ohne Zahlen nicht weiter. In der Praxis hängt die Antwort an drei Größen, die in jedem Betrieb anders liegen: wie teuer Ihnen gebundenes Kapital ist, wie hoch Ihre Steuerbelastung tatsächlich ausfällt und wie diszipliniert Sie den Austausch sonst betreiben würden. Der Rechner oben macht diese drei Größen sichtbar, statt sie in einer Pauschalempfehlung zu verstecken. Wenn Sie zusätzlich wissen wollen, was ein Arbeitsplatz insgesamt kostet – Hardware, Lizenzen, Betreuung –, hilft der Beitrag zu den IT-Kosten pro Mitarbeiter weiter.
Was in der Rechnung fast immer fehlt
Die meisten Vergleiche, die uns Kunden zeigen, stellen den Kaufpreis der Summe der Mietraten gegenüber – und hören dort auf. Vier Posten fallen dabei regelmäßig unter den Tisch, und sie fallen alle auf die Kaufseite:
Entsorgung und Datenlöschung. Ein Altgerät verschwindet nicht von selbst. Es muss eingesammelt, sicher gelöscht, dokumentiert und nach Elektrogesetz entsorgt werden. Das kostet Arbeitszeit und manchmal Geld – und wer es aufschiebt, hat nach drei Jahren einen Schrank voller Geräte, auf denen noch Firmendaten liegen.
Wiederbeschaffung, die nie stattfindet. Gekaufte Geräte werden gern länger genutzt, als geplant war – nicht aus Überzeugung, sondern weil der Austausch ein Projekt ist, das niemand anstößt. Fünf Jahre alte Notebooks sind langsam, fallen häufiger aus und binden Support-Zeit. Bei der Miete zwingt Sie das Vertragsende zur Entscheidung. Das ist kein finanzieller, sondern ein organisatorischer Vorteil, und in vielen Betrieben ist er der eigentliche.
Das Ausfallgerät. Wer kauft, braucht Reserve im Schrank – sonst wartet eine Kollegin drei Tage auf Ersatz. Ein bis zwei Prozent Ersatzgeräte sind realistisch und gehören eigentlich in den Stückpreis eingerechnet. In vielen Mietverträgen ist der Tausch enthalten; prüfen Sie das, bevor Sie die Rate für teuer halten.
Der Verwaltungsaufwand. Inventarliste pflegen, Seriennummern Mitarbeitenden zuordnen, beim Austritt zurückfordern. Ob gekauft oder gemietet: Ohne sauberes Geräte-Management verlieren Sie in beiden Modellen den Überblick. Wie das im Mittelstand praktisch aussieht, beschreibt der Beitrag zur Geräteverwaltung im KMU.
Was die Steuer wirklich ändert – und was nicht
Ein verbreiteter Irrtum lautet: „Wenn ich kaufe, kann ich alles sofort absetzen, also ist Kaufen steuerlich besser.“ Richtig daran ist, dass für Computerhardware eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden darf – der Kaufpreis mindert den Gewinn also tatsächlich innerhalb des ersten Jahres. Falsch ist der Umkehrschluss. Auch die Mietrate ist in voller Höhe Betriebsausgabe; sie wirkt nur langsamer, verteilt über die Laufzeit.
Unterm Strich entlastet die Steuer beide Wege in ähnlicher Größenordnung – bei der Miete sogar auf den höheren Gesamtbetrag. Was sich unterscheidet, ist der Zeitpunkt. Und genau dafür ist die Barwert-Zeile im Rechner da: Sie rechnet späteres Geld auf heute herunter. Stellen Sie den kalkulatorischen Zins einmal auf null und einmal auf acht Prozent, und Sie sehen, wie stark diese eine Annahme das Ergebnis bewegt. Wer für seinen konkreten Fall Sicherheit braucht, legt das Ergebnis der Steuerberatung vor – dieses Werkzeug ersetzt sie nicht.
Was nach der Entscheidung zu tun ist
Die Entscheidung ist der kleinere Teil. Der größere beginnt danach: Geräte einheitlich bestellen statt nach Tagesform, jedes Gerät beim Eingang erfassen, Verschlüsselung und Verwaltung vor der Ausgabe einrichten, das Austauschdatum im Kalender stehen haben – und beim Austritt wissen, welches Gerät bei wem liegt. Ein Bestand, der gepflegt ist, macht die nächste Beschaffung zu einer Rechenaufgabe statt zu einer Suchaktion.
Wenn Sie damit anfangen möchten: Das Starterkit Geräte-Management enthält die Vorlagen für Inventar, Geräteausgabe und Rückgabe. Und wenn die Frage dahinter eigentlich lautet, was IT-Betreuung insgesamt kosten darf, rechnen Sie das im IT-Kosten-Rechner durch. Wie kjello Geräte, Lizenzen und Support in einem Portal zusammenführt, zeigt die Produktübersicht.
Häufige Fragen
Ist Hardware mieten teurer als kaufen?
Nominal fast immer, ja. Der Vermieter finanziert das Gerät vor, trägt das Restwertrisiko und verdient daran – dieser Aufschlag steckt in jeder Rate. Der Rechner zeigt Ihnen die Differenz in Euro statt in Bauchgefühl. Die Frage ist nicht, ob die Miete teurer ist, sondern ob Ihnen Liquidität, ein terminierter Austausch und die Rückgabe der Altgeräte diesen Aufschlag wert sind.
Über wie viele Jahre wird ein Notebook steuerlich abgeschrieben?
Für Computerhardware darf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden. Das steht im BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 (GZ IV C 3 - S 2190/21/10002 :025, BStBl I 2022 S. 187). Das Schreiben stellt ausdrücklich klar, dass es sich weder um eine Sofortabschreibung noch um eine neue Abschreibungsmethode handelt – es beanstandet aber nicht, wenn die Abschreibung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe vorgenommen wird. Der Rechner rechnet mit 12 Monaten.
Was ist der Unterschied zwischen Leasing und Miete?
Beim Leasing schließen Sie einen Vertrag über eine feste Grundmietzeit, oft mit Restwert, Andienungsrecht oder Kaufoption am Ende; bilanziell kann das Gerät je nach Vertragsgestaltung bei Ihnen landen. Bei der klassischen Miete zahlen Sie eine Rate und geben das Gerät zurück, mehr nicht. Für diesen Rechner ist beides dasselbe Muster: eine gleichbleibende monatliche Zahlung ohne Anschaffung. Welche Vertragsform bei Ihnen bilanziell wie behandelt wird, klärt Ihre Steuerberatung.
Ab wie vielen Geräten lohnt sich die Frage überhaupt?
Bei einem einzelnen Gerät entscheidet sie fast nichts. Interessant wird sie ab etwa zehn Arbeitsplätzen, weil dann drei Dinge zusammenkommen: Der Betrag bindet spürbar Kapital, der Austausch trifft nicht mehr alle Geräte gleichzeitig, und die Altgeräte müssen jemand einsammeln, löschen und entsorgen. Genau dieser dritte Punkt fehlt in den meisten Tabellenkalkulationen.
Rechnet dieses Werkzeug meine Steuer aus?
Nein. Es zeigt eine Modellrechnung mit einem pauschalen Ertragsteuersatz, den Sie selbst einstellen. Vorbelegt sind 30 Prozent, hergeleitet aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 400 Prozent. Ihre tatsächliche Belastung hängt an Rechtsform, Hebesatz und Ergebnis. Die steuerliche Behandlung Ihres konkreten Vertrags gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Rechner läuft vollständig in Ihrem Browser, es geht nichts an einen Server. Ihre Eingaben stehen in der Adresszeile – wenn Sie den Link kopieren, geben Sie die Rechnung mitsamt Zahlen weiter, sonst niemandem.
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Wir beschaffen, richten ein und verwalten die Geräte – gekauft oder gemietet, wie es für Sie rechnet. Sagen Sie uns, was der Rechner Ihnen gezeigt hat, und wir machen einen konkreten Vorschlag.