IT-Notfallkarte zum Ausdrucken
Tragen Sie Ihre Notfallnummern ein und drucken Sie die Karte auf einer A4-Seite aus – mit den ersten Handgriffen, den Dingen, die den Schaden vergrößern, und den Fristen, die ab Kenntnis laufen. Kostenlos, ohne Anmeldung, und Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.
Vorschau – so kommt die Karte aus dem Drucker
Bei Verdacht auf einen IT-Vorfall: diese Seite von oben nach unten abarbeiten.
1 Sofort, in dieser Reihenfolge
- Netzwerk trennen, Gerät anlassen. Kabel ziehen, WLAN aus. Nicht ausschalten – der Arbeitsspeicher enthält die Spuren.
- Niemanden mehr anmelden lassen. Keine weiteren Rechner ans Netz, keine USB-Datenträger anstecken.
- Geschäftsführung anrufen, dann die IT. Die Nummern stehen unten. Wer nicht erreichbar ist: Vertretung anrufen, nicht warten.
- Uhrzeit und Beobachtung notieren. Was stand auf dem Bildschirm, wer hat was zuerst bemerkt? Auf Papier, nicht im System.
2 Auf keinen Fall
- Nichts löschen – auch keine verdächtige Datei und keine E-Mail.
- Nicht neu starten, nicht herunterfahren, nichts zurückspielen.
- Nicht selbst aufräumen: keine Scans starten, nichts installieren.
- Keine Zahlung und keine Antwort an Erpresser ohne Rücksprache.
- Nicht über das betroffene System kommunizieren – Telefon statt Firmen-Mail.
3 Wer jetzt angerufen wird
4 Uhren, die jetzt laufen ab Kenntnis – nicht ab Feierabend
- 24 Stunden Frühe Erstmeldung — An die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK — mit dem Hinweis, ob ein Angriff vermutet wird.
- 72 Stunden Datenpanne melden — An die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Später heißt: mit Begründung für die Verzögerung.
- 72 Stunden Bewertung nachreichen — An dieselbe Stelle: Schweregrad, Auswirkungen, Kompromittierungsindikatoren.
- unverzüglich Betroffene benachrichtigen — Die betroffenen Personen selbst informieren, in klarer und einfacher Sprache.
- 1 Monat Abschlussmeldung — Mit Ursache und Abhilfemaßnahmen; dauert der Vorfall an, zunächst eine Fortschrittsmeldung.
Ohne Frist: Die Strafanzeige ist freiwillig – früh sinnvoll, weil Spuren verschwinden. Die Meldung an die Cyber-Versicherung ist keine gesetzliche Frist, sondern eine Obliegenheit aus Ihrer Police.
Stand 4. September 2026 · Fristen nach Artikel 33 und 34 DSGVO sowie § 32 BSIG · Erstellt mit kjello.de/tools/it-notfallkarte
Stand 4. September 2026 · Fristen nach Artikel 33 und 34 DSGVO sowie § 32 BSIG · Erstellt mit kjello.de/tools/it-notfallkarte
Richtwert für den Ernstfall, keine Rechtsberatung. Ob und welche Meldepflicht Sie trifft, hängt vom Einzelfall ab – die Karte ersetzt weder einen IT-Notfallplan noch die Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Woher die Fristen stammen
Jede Frist in Block 4 ist am 4. September 2026 gegen die geltende Fassung geprüft. Was sich nicht belegen ließ, steht nicht auf der Karte – deshalb finden Sie dort keine Frist für die Strafanzeige und keine für die Meldung an Ihre Versicherung.
- Artikel 33 DSGVO — Meldung an die Aufsichtsbehörde
Meldung „unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde", Ausnahme bei voraussichtlich fehlendem Risiko, Begründungspflicht bei späterer Meldung.
Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) · abgerufen am 2026-09-04
- Artikel 34 DSGVO — Benachrichtigung der betroffenen Person
Benachrichtigung „unverzüglich" bei voraussichtlich hohem Risiko sowie die drei Ausnahmen des Absatzes 3 (Verschlüsselung, nachträgliche Risikominderung, unverhältnismäßiger Aufwand).
Amt für Veröffentlichungen der EU (EUR-Lex) · abgerufen am 2026-09-04
- Meldung eines Datenschutzverstoßes
Empfänger der Meldung ist die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde; die 72-Stunden-Frist läuft ab Kenntnis des Verantwortlichen.
Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) · abgerufen am 2026-09-04
- § 32 BSIG — Meldepflichten
Gestufte Meldekette an die gemeinsame Meldestelle von BSI und BBK: 24 Stunden (frühe Erstmeldung), 72 Stunden (Meldung mit erster Bewertung), Zwischenmeldung auf Ersuchen, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der 72-Stunden-Meldung, sonst Fortschrittsmeldung. Satz 2 stellt klar, dass die Pflicht frühestens ab Einrichtung des Meldewegs gilt.
Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet · abgerufen am 2026-09-04
- NIS-2-regulierte Unternehmen
Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt; die gesetzliche Registrierungsfrist nach § 33 BSIG ist abgelaufen, die Registrierungspflicht besteht fort. Damit laufen die Meldepflichten des § 32 BSIG heute.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · abgerufen am 2026-09-04
Was bewusst keine Frist ist
- Strafanzeige: Freiwillig, keine gesetzliche Frist. Früh sinnvoll, weil Spuren verschwinden — die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Landespolizei nimmt Unternehmensfälle an.
- Cyber-Versicherung: Keine gesetzliche Frist, sondern eine Obliegenheit aus Ihrer Police — dort steht, wie schnell zu melden ist. Viele Verträge verlangen die Meldung vor dem ersten externen Dienstleister.
Ein Detail, das oft übersehen wird: § 32 Absatz 1 Satz 2 BSIG lässt die Meldepflicht erst ab Einrichtung des Meldewegs greifen. Ob die Meldung nach dem BSI-Gesetz Sie überhaupt trifft, klären Sie in zwei Minuten mit dem NIS2-Check; den rechtlichen Rahmen dahinter erklärt unser Beitrag zum NIS2-Umsetzungsgesetz.
Warum die ersten Minuten über den Schaden entscheiden
Ein Verschlüsselungsangriff ist kein Ereignis, sondern ein Vorgang. Zwischen dem Moment, in dem die erste Datei unlesbar wird, und dem Moment, in dem eine ganze Dateiablage verloren ist, liegen oft Minuten – und in diesen Minuten entscheidet nicht die Technik, sondern der Mensch, der als Erster etwas Seltsames bemerkt. Meistens ist das keine IT-Fachkraft, sondern jemand aus der Buchhaltung, dem Lager oder dem Empfang.
Genau darin liegt der Sinn einer gedruckten Karte. Sie richtet sich nicht an die IT, sondern an alle anderen. Sie beantwortet die eine Frage, die in diesem Moment zählt: Was mache ich jetzt, und was mache ich auf keinen Fall? Vier Handgriffe, fünf Verbote, fünf Nummern. Wer wissen will, was eine Stunde Stillstand tatsächlich kostet, rechnet das mit dem Ausfallkosten-Rechner durch – die Zahl macht schnell klar, warum sich zwei Minuten Vorbereitung lohnen.
Die Fehler, die im Ernstfall am meisten kosten
Sie wiederholen sich, und sie entstehen fast immer aus dem Wunsch, zu helfen.
Neu starten. Der Reflex bei jedem Computerproblem – und hier der teuerste. Mit dem Neustart geht der Arbeitsspeicher verloren und damit oft die einzige Spur, aus der sich der Angriffsweg rekonstruieren lässt. Manche Schadsoftware startet außerdem beim Hochfahren die Verschlüsselung erst richtig. Trennen Sie das Netzwerk, lassen Sie das Gerät an.
Mal schnell aufräumen. Verdächtige Dateien löschen, einen Virenscan starten, ein Backup zurückspielen, „damit die Kollegen weiterarbeiten können": Jeder dieser Schritte überschreibt Beweismittel, und das Zurückspielen holt im schlechtesten Fall die Schadsoftware zurück ins frisch bereinigte Netz. Wie ein tragfähiger Wiederanlauf aussieht, steht im Beitrag zum Ransomware-Schutz; die Grundbegriffe erklärt unser Wissensartikel zu Ransomware.
Über das betroffene System kommunizieren. Wer die Lage per Firmen-E-Mail oder im Firmen-Chat bespricht, schreibt möglicherweise direkt an die Angreifer. Verlegen Sie die Abstimmung aufs Telefon oder auf private Geräte, bis geklärt ist, was kompromittiert ist – und zwar für die gesamte Krisenkommunikation, nicht nur für die technischen Details.
Zahlen, um Zeit zu kaufen. Eine Zahlung ist keine technische Entscheidung. Sie berührt Versicherungsschutz, Strafrecht und Reputation und gehört deshalb nie ans Endgerät, sondern an die Geschäftsführung – nach Rücksprache mit Versicherer und Anwalt.
Die Uhr übersehen. Die Frist des Artikels 33 DSGVO läuft ab Kenntnis, nicht ab dem Ende der Aufräumarbeiten. Wer erst am Montag meldet, weil es Freitagabend passierte, hat die 72 Stunden schon weitgehend verbraucht. Wie die Meldung praktisch abläuft, welche Angaben hineingehören und was bei unklarer Lage gilt, beschreiben die Kollegen von frag.hugo in ihrem Beitrag Datenpanne melden: die 72-Stunden-Frist.
Wohin die Karte gehört
Eine Notfallkarte, die im Intranet liegt, ist im Ernstfall genau dort, wo niemand hinkommt. Drucken Sie sie mehrfach aus und hängen Sie sie an die Stellen, an denen der Vorfall zuerst auffällt: neben den Serverschrank oder die Technikecke, an den Empfang, in die Buchhaltung, in die Werkstatt oder ins Lager – überall dort, wo ein Rechner steht und keine IT-Fachkraft sitzt. Eine Kopie gehört in die Ablage der Geschäftsführung, eine weitere nach Hause zu der Person, die nachts angerufen wird.
Wer es ordentlich machen möchte, laminiert die Karte und schreibt das Datum der letzten Prüfung mit dem Stift auf die Rückseite. Das klingt altmodisch und ist genau deshalb robust: Papier funktioniert auch dann, wenn Netzwerk, Telefonanlage und Anmeldung nicht mehr funktionieren – und das ist bei einem Verschlüsselungsangriff der Normalfall.
Wie die Karte aktuell bleibt
Der häufigste Mangel einer Notfallkarte ist nicht der falsche Inhalt, sondern die alte Nummer. Menschen wechseln die Firma, Dienstleister werden gewechselt, Mobilnummern ändern sich – und eine Karte mit einer Nummer, an der niemand mehr abhebt, kostet im Ernstfall genau die Minuten, um die es geht. Nehmen Sie sich deshalb einmal im Jahr einen Termin, rufen Sie jede Nummer einmal an und drucken Sie die Karte neu.
Zwei Dinge machen das leichter. Erstens: Die Karte ist der Auszug, nicht der Plan. Der vollständige Ablauf – Rollen, Vertretungen, Wiederanlaufreihenfolge, Kommunikation nach außen – gehört in ein Dokument, für das es eine kostenlose Vorlage für den IT-Notfallplan gibt. Zweitens: Wenn Zugänge, Geräte und Ansprechpartner ohnehin an einer Stelle geführt werden, ist die Aktualisierung ein Abgleich statt einer Recherche. Genau dafür ist Sicherheit & Compliance in kjello gebaut: Maßnahmen an einem Ort, Nachweise fallen im laufenden Betrieb an.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Notfallorganisation trägt, gehen Sie sie einmal mit jemandem durch, der schon Vorfälle begleitet hat – wir tun das im Rahmen der laufenden Betreuung für 29 € pro Arbeitsplatz und Monat, EDR-Schutz kostet 10 € zusätzlich. Ein Gespräch dazu vereinbaren Sie über die Kontaktseite.
Fragen zur IT-Notfallkarte
Was gehört auf eine IT-Notfallkarte?
Vier Dinge, mehr nicht: die ersten Handgriffe in der richtigen Reihenfolge, die Handlungen, die den Schaden vergrößern, die Telefonnummern der Menschen, die jetzt entscheiden, und die Fristen, die ab Kenntnis laufen. Alles Weitere gehört in den Notfallplan, nicht auf die Karte an der Wand – wer im Ernstfall blättern muss, liest gar nicht erst.
Warum soll das betroffene Gerät nicht ausgeschaltet werden?
Beim Ausschalten verliert das Gerät den Arbeitsspeicher, und damit häufig genau die Spuren, aus denen sich später der Angriffsweg rekonstruieren lässt: laufende Prozesse, offene Netzwerkverbindungen, manchmal auch Schlüsselmaterial. Trennen Sie stattdessen die Netzwerkverbindung – Kabel ziehen, WLAN aus –, damit sich die Schadsoftware nicht weiter ausbreitet, und lassen Sie das Gerät eingeschaltet, bis jemand mit Erfahrung daraufschaut.
Welche Meldefristen laufen nach einem IT-Vorfall?
Sind personenbezogene Daten betroffen, ist die Verletzung nach Artikel 33 DSGVO unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden ab Kenntnis der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu melden; bei voraussichtlich hohem Risiko kommt nach Artikel 34 DSGVO die Benachrichtigung der Betroffenen hinzu. Ist Ihr Unternehmen eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung nach dem BSI-Gesetz, gilt zusätzlich die gestufte Meldung nach § 32 BSIG: frühe Erstmeldung binnen 24 Stunden, Meldung mit erster Bewertung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat später.
Muss ich einen Cyberangriff bei der Polizei anzeigen?
Nein, eine Strafanzeige ist freiwillig und an keine gesetzliche Frist gebunden – sie ist keine Meldepflicht und ersetzt auch keine. Sinnvoll ist sie trotzdem früh, weil Spuren mit jedem Tag verschwinden. Für Unternehmen gibt es in jedem Bundesland eine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime bei der Landespolizei.
Werden meine Telefonnummern auf einen Server übertragen?
Nein. Die Karte rechnet vollständig in Ihrem Browser; es gibt kein Formular, keine Anmeldung und keinen Server, der Ihre Eingaben entgegennimmt. Ihre Angaben stehen lediglich in der Adresszeile, damit Sie die ausgefüllte Karte als Lesezeichen sichern können. Wer diesen Link weitergibt, gibt die Nummern mit weiter – geben Sie deshalb lieber den Ausdruck weiter als die Adresse.
Wie oft muss die Notfallkarte aktualisiert werden?
Immer dann, wenn sich eine Nummer ändert, und mindestens einmal im Jahr. Eine Karte mit der Handynummer eines Kollegen, der vor zwei Jahren gegangen ist, ist schlimmer als keine Karte – sie kostet im Ernstfall die Minuten, in denen jemand ratlos auf ein Freizeichen hört. Setzen Sie sich einen jährlichen Termin und rufen Sie jede Nummer einmal an.
Passt zur Notfallkarte
NIS2-Betroffenheits-Check
Acht Fragen, ein Ampel-Ergebnis: Gelten die 24- und 72-Stunden-Meldungen aus Block 4 überhaupt für Sie?
Tool öffnen RisikoIT-Ausfallkosten-Rechner
Was kostet eine Stunde Stillstand? Die Zahl, gegen die sich jede Vorbereitung rechnet – auch diese Karte.
Tool öffnen PersonalOn-/Offboarding-Checkliste
Damit die Nummern auf der Karte stimmen: wer welchen Zugang bekommt – und wer ihn beim Austritt verliert.
Tool öffnenDie Karte hängt. Und wenn sie gebraucht wird?
Eine Notfallkarte hilft in den ersten Minuten. Danach zählt, ob jemand abhebt, der Ihre Systeme kennt. Genau das ist unsere Aufgabe – erzählen Sie uns, wie Ihre IT heute betreut wird.