Datenschutz beim Konten-Inventar
Ohne kjello verlässt nichts Ihr Gerät; die Erweiterung lädt nur einmal in der Woche die öffentliche Dienste-Liste. Bei kjello-Kunden gehen automatisch nur Firmenkonten an das Zugriffs-Register, und nur, wenn Sie selbst abschicken oder zustimmen. Private Konten gehen nur mit, wenn Sie sie selbst anhaken.
Stand: 27. Oktober 2026
1. Worum es geht
2. Ohne kjello: Die Daten bleiben auf Ihrem Gerät
Nicht erhoben werden: der Browserverlauf, Seiten von Diensten ohne Konto, Seiteninhalte, Kennwörter und Anmeldecodes. Weil wir in diesem Fall keine personenbezogenen Daten erhalten, sind wir dafür auch nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die Daten verlassen Ihr Gerät nicht.
3. Der einzige Abruf: die Dienste-Liste
docs.kjello.de.
Der Abruf enthält keine Kennung, kein Cookie und nichts aus Ihrer Liste. Wie bei jedem Seitenaufruf verarbeitet unser
Hosting-Dienstleister Cloudflare dabei technisch die IP-Adresse und die Uhrzeit, um die Datei auszuliefern und
Angriffe abzuwehren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist eine sichere Auslieferung).
Einzelheiten zu Cloudflare stehen in der Datenschutzerklärung der Website.4. Bei kjello-Kunden: Übernahme ins Zugriffs-Register
Automatisch übermittelt werden nur Firmenkonten; ein privates Konto geht nur mit, wenn Sie es im Portal selbst anhaken. Je Konto gehen nur: der Dienst, die Art der Anmeldung und wie lange die letzte Nutzung her ist, in drei groben Stufen (bis 30 Tage, bis 90 Tage, länger; sonst „unbekannt“). Keine Uhrzeiten, keine Seiteninhalte.
Ihr Arbeitgeber wählt eine von zwei Arten:
- Selbst abschicken: Sie öffnen im kjello-Portal Ihre Daten, sehen die Liste und schicken ab, was Sie angehakt haben. Jede Übermittlung ist Ihre eigene Handlung.
- Mit Zustimmung automatisch: Die Erweiterung fragt Sie vorher und zeigt genau, was gemeldet wird. Erst nach Ihrer Zustimmung meldet sie einmal in der Woche. Die Zustimmung ist freiwillig; ohne sie funktioniert die Erweiterung unverändert. Sie können sie jederzeit in der Erweiterung oder im Portal zurücknehmen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG), die Ihr Arbeitgeber einholt. Die Fassung des Textes, dem Sie zugestimmt haben, wird mit gespeichert.
5. Wer was sieht
6. Speicherdauer
Im Zugriffs-Register: nach den Fristen, die für das Register Ihres Arbeitgebers gelten. Ihre Zustimmung und ihr Widerruf bleiben als Nachweis drei Jahre nach dem Widerruf gespeichert. Beim Widerruf können Sie zusätzlich wählen, dass die gemeldeten Einträge gelöscht werden.
7. Ihre Rechte
8. Anbieter der Erweiterung
Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg
[email protected] · Impressum
9. Welche Rechte die Erweiterung im Browser hat
Jedes Recht hat genau einen Zweck. Rechte für Verlauf, Tabs, Cookies oder Downloads hat die Erweiterung nicht.
- storage
- Ihre Liste im Speicher des Browsers auf Ihrem Gerät ablegen.
- alarms
- Einmal in der Woche die öffentliche Dienste-Liste laden und, nur bei kjello-Kunden mit Zustimmung, die Meldung an kjello anstoßen.
- webRequest
- Erkennen, dass eine Anmeldung über Microsoft oder Google abgeschlossen wurde. Nur auf deren Anmeldeseiten, nur lesend.
- Anmeldeseiten von Microsoft und Google
- login.microsoftonline.com, login.microsoft.com und accounts.google.com: Dienst und Konto der Anmeldung erkennen.
- activeTab
- Nur wenn Sie „Konto auf dieser Seite merken“ klicken: einmal die Adresse dieser Seite lesen.
- Verbindung zu app.kjello.de
- Nur das kjello-Portal darf Ihre Liste abholen, und nur, wenn Sie sie dort selbst abschicken oder zugestimmt haben.
- Verwaltete Einstellungen
- Ihre Firma kann Firmen-Domains und Firmenname vorgeben oder den Export ausschalten.
- scripting und weitere Seiten
- Nur wenn Sie die Erkennung von Kennwort-Anmeldungen einschalten und der Browser-Abfrage zustimmen, für die Seiten, die Sie wählen. Das Kennwortfeld wird nie gelesen.
Zurück zur Seite über das Konten-Inventar.