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Datenschutz beim Konten-Inventar

Ohne kjello verlässt nichts Ihr Gerät; die Erweiterung lädt nur einmal in der Woche die öffentliche Dienste-Liste. Bei kjello-Kunden gehen automatisch nur Firmenkonten an das Zugriffs-Register, und nur, wenn Sie selbst abschicken oder zustimmen. Private Konten gehen nur mit, wenn Sie sie selbst anhaken.

Stand: 27. Oktober 2026

1. Worum es geht

Das kjello Konten-Inventar ist eine Erweiterung für Google Chrome und Microsoft Edge. Sie merkt sich, bei welchen Web-Diensten sich eine Person mit ihrem Konto anmeldet. Diese Hinweise gelten für die Erweiterung. Für die Website gilt die allgemeine Datenschutzerklärung, für das kjello-Portal der Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber.

2. Ohne kjello: Die Daten bleiben auf Ihrem Gerät

Die Erweiterung speichert je Dienst den Namen, die Domain, die Kategorie, die Art der Anmeldung (Microsoft, Google, E-Mail und Kennwort oder von Ihnen gemerkt), die Domain des Kontos und ob es ein Firmen- oder privates Konto war, den Tag der ersten und der letzten Anmeldung sowie Ihre Notizen. Haben Sie die Erkennung von Kennwort-Anmeldungen eingeschaltet, merkt sie bei Diensten mit Firmenkonto zusätzlich den Tag des letzten Besuchs: ein Datum je Tag, keine Uhrzeit. Gespeichert wird das ausschließlich im Speicher des Browsers auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Konto bei uns, keinen Server, der Ihre Liste kennt, und keine Nutzungsstatistik.

Nicht erhoben werden: der Browserverlauf, Seiten von Diensten ohne Konto, Seiteninhalte, Kennwörter und Anmeldecodes. Weil wir in diesem Fall keine personenbezogenen Daten erhalten, sind wir dafür auch nicht Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die Daten verlassen Ihr Gerät nicht.

3. Der einzige Abruf: die Dienste-Liste

Einmal in der Woche lädt die Erweiterung die öffentliche Liste der bekannten Dienste von docs.kjello.de. Der Abruf enthält keine Kennung, kein Cookie und nichts aus Ihrer Liste. Wie bei jedem Seitenaufruf verarbeitet unser Hosting-Dienstleister Cloudflare dabei technisch die IP-Adresse und die Uhrzeit, um die Datei auszuliefern und Angriffe abzuwehren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; unser berechtigtes Interesse ist eine sichere Auslieferung). Einzelheiten zu Cloudflare stehen in der Datenschutzerklärung der Website.

4. Bei kjello-Kunden: Übernahme ins Zugriffs-Register

Nutzt Ihr Arbeitgeber kjello, kann er die Erweiterung mit der Firma verbinden. Dann ist Ihr Arbeitgeber Verantwortlicher und die hagel IT-Services GmbH verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter nach dem bestehenden Vertrag mit ihm (Art. 28 DSGVO).

Automatisch übermittelt werden nur Firmenkonten; ein privates Konto geht nur mit, wenn Sie es im Portal selbst anhaken. Je Konto gehen nur: der Dienst, die Art der Anmeldung und wie lange die letzte Nutzung her ist, in drei groben Stufen (bis 30 Tage, bis 90 Tage, länger; sonst „unbekannt“). Keine Uhrzeiten, keine Seiteninhalte.

Ihr Arbeitgeber wählt eine von zwei Arten:
  • Selbst abschicken: Sie öffnen im kjello-Portal Ihre Daten, sehen die Liste und schicken ab, was Sie angehakt haben. Jede Übermittlung ist Ihre eigene Handlung.
  • Mit Zustimmung automatisch: Die Erweiterung fragt Sie vorher und zeigt genau, was gemeldet wird. Erst nach Ihrer Zustimmung meldet sie einmal in der Woche. Die Zustimmung ist freiwillig; ohne sie funktioniert die Erweiterung unverändert. Sie können sie jederzeit in der Erweiterung oder im Portal zurücknehmen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 26 Abs. 2 BDSG), die Ihr Arbeitgeber einholt. Die Fassung des Textes, dem Sie zugestimmt haben, wird mit gespeichert.

5. Wer was sieht

Im kjello-Portal sieht Ihr Arbeitgeber, bei welchen Diensten Firmenkonten bestehen, so wie bei Konten, die Microsoft schon kennt. Wie oft ein Dienst genutzt wird, erscheint nur zusammengefasst je Dienst und erst ab fünf Konten, nie je Person. Die automatische Meldung lässt sich erst einschalten, wenn Ihr Arbeitgeber bestätigt hat, dass der Betriebsrat beteiligt ist oder es keinen gibt (Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

6. Speicherdauer

Auf Ihrem Gerät: bis Sie Einträge löschen, „Alle Daten löschen“ wählen oder die Erweiterung entfernen.

Im Zugriffs-Register: nach den Fristen, die für das Register Ihres Arbeitgebers gelten. Ihre Zustimmung und ihr Widerruf bleiben als Nachweis drei Jahre nach dem Widerruf gespeichert. Beim Widerruf können Sie zusätzlich wählen, dass die gemeldeten Einträge gelöscht werden.

7. Ihre Rechte

Für die Daten auf Ihrem Gerät haben Sie alles selbst in der Hand: ansehen, als Tabelle exportieren, löschen. Für die Daten im Zugriffs-Register wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber; Sie haben dort die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15 bis 21 DSGVO). Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter [email protected]. Sie können sich außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren.

8. Anbieter der Erweiterung

hagel IT-Services GmbH (Marke „kjello“)
Spaldingstraße 64-68, 20097 Hamburg
[email protected] · Impressum

9. Welche Rechte die Erweiterung im Browser hat

Jedes Recht hat genau einen Zweck. Rechte für Verlauf, Tabs, Cookies oder Downloads hat die Erweiterung nicht.

storage
Ihre Liste im Speicher des Browsers auf Ihrem Gerät ablegen.
alarms
Einmal in der Woche die öffentliche Dienste-Liste laden und, nur bei kjello-Kunden mit Zustimmung, die Meldung an kjello anstoßen.
webRequest
Erkennen, dass eine Anmeldung über Microsoft oder Google abgeschlossen wurde. Nur auf deren Anmeldeseiten, nur lesend.
Anmeldeseiten von Microsoft und Google
login.microsoftonline.com, login.microsoft.com und accounts.google.com: Dienst und Konto der Anmeldung erkennen.
activeTab
Nur wenn Sie „Konto auf dieser Seite merken“ klicken: einmal die Adresse dieser Seite lesen.
Verbindung zu app.kjello.de
Nur das kjello-Portal darf Ihre Liste abholen, und nur, wenn Sie sie dort selbst abschicken oder zugestimmt haben.
Verwaltete Einstellungen
Ihre Firma kann Firmen-Domains und Firmenname vorgeben oder den Export ausschalten.
scripting und weitere Seiten
Nur wenn Sie die Erkennung von Kennwort-Anmeldungen einschalten und der Browser-Abfrage zustimmen, für die Seiten, die Sie wählen. Das Kennwortfeld wird nie gelesen.

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